1 AGH 14/09•Anwaltsgerichtshof NRW, 2009-08-28, 1 AGH 14/09
Anwaltsgerichtshof NRW, 2009-08-28, 1 AGH 14/09
1 AGH 14/09Übriges Gericht28.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 14/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-08-28
Aktenzeichen: 1 AGH 14/09
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2009:0828.1AGH14.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 02.03.2009 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin werden der Antragstellerin auferlegt.
Die sofortige Beschwerde wird nicht zugelassen.
Der Gegenstandswert wird auf 12.500,00 € festgesetzt.
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