Anwaltsgerichtshof NRW, 2009-08-28, 1 AGH 14/09

1 AGH 14/09Übriges Gericht28.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 14/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-08-28

Aktenzeichen: 1 AGH 14/09

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2009:0828.1AGH14.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 02.03.2009 wird zurück­gewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin werden der Antragstellerin auferlegt.

Die sofortige Beschwerde wird nicht zugelassen.

Der Gegenstandswert wird auf 12.500,00 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.