1 AGH 17/09•Anwaltsgerichtshof NRW, 2009-08-28, 1 AGH 17/09
Anwaltsgerichtshof NRW, 2009-08-28, 1 AGH 17/09
1 AGH 17/09Übriges Gericht28.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 17/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-08-28
Aktenzeichen: 1 AGH 17/09
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2009:0828.1AGH17.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin werden dem Antragsteller auferlegt.
Der Gegenstandswert wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.