Anwaltsgerichtshof NRW, 2009-08-28, 1 AGH 28/09

1 AGH 28/09Übriges Gericht28.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 28/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-08-28

Aktenzeichen: 1 AGH 28/09

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2009:0828.1AGH28.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 30.04.2009 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin werden dem Antragsteller auferlegt.

Die sofortige Beschwerde wird nicht zugelassen.

Der Gegenstandswert wird auf 12.500,00 € festgesetzt.

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