1 AGH 28/09•Anwaltsgerichtshof NRW, 2009-08-28, 1 AGH 28/09
Anwaltsgerichtshof NRW, 2009-08-28, 1 AGH 28/09
1 AGH 28/09Übriges Gericht28.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 28/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-08-28
Aktenzeichen: 1 AGH 28/09
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2009:0828.1AGH28.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 30.04.2009 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin werden dem Antragsteller auferlegt.
Die sofortige Beschwerde wird nicht zugelassen.
Der Gegenstandswert wird auf 12.500,00 € festgesetzt.
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