1 AGH 51/09•Anwaltsgerichtshof NRW, 2009-09-18, 1 AGH 51/09
Anwaltsgerichtshof NRW, 2009-09-18, 1 AGH 51/09
1 AGH 51/09Übriges Gericht18.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 51/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-09-18
Aktenzeichen: 1 AGH 51/09
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2009:0918.1AGH51.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin werden dem Antragsteller auferlegt.
Der Gegenstandswert wird auf 50.000,- € festgesetzt.
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