Anwaltsgerichtshof NRW, 2009-10-26, 1 AGH 12/08

1 AGH 12/08Übriges Gericht26.10.2009

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 12/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-10-26

Aktenzeichen: 1 AGH 12/08

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2009:1026.1AGH12.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird als unzulässig verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin.

Der Geschäftswert für das Verfahren wird auf € 50.000,00 festgesetzt.

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