1 AGH 12/08•Anwaltsgerichtshof NRW, 2009-10-26, 1 AGH 12/08
Anwaltsgerichtshof NRW, 2009-10-26, 1 AGH 12/08
1 AGH 12/08Übriges Gericht26.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 12/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-10-26
Aktenzeichen: 1 AGH 12/08
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2009:1026.1AGH12.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird als unzulässig verworfen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin.
Der Geschäftswert für das Verfahren wird auf € 50.000,00 festgesetzt.
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