1 AGH 27/09•Anwaltsgerichtshof NRW, 2009-11-20, 1 AGH 27/09
Anwaltsgerichtshof NRW, 2009-11-20, 1 AGH 27/09
1 AGH 27/09Übriges Gericht20.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 27/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-11-20
Aktenzeichen: 1 AGH 27/09
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2009:1120.1AGH27.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen
der An¬tragsgegnerin werden dem Antragsteller auferlegt.
Der Gegenstandswert wird auf 50.000,- € festgesetzt.
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