Anwaltsgerichtshof NRW, 2009-12-18, 1 AGH 31/09

1 AGH 31/09Übriges Gericht18.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 31/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-12-18

Aktenzeichen: 1 AGH 31/09

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2009:1218.1AGH31.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen außer¬gerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin.

Der Gegenstandswert wird auf 50.000,-- € festgesetzt.

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