1 AGH 31/09•Anwaltsgerichtshof NRW, 2009-12-18, 1 AGH 31/09
Anwaltsgerichtshof NRW, 2009-12-18, 1 AGH 31/09
1 AGH 31/09Übriges Gericht18.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 31/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-12-18
Aktenzeichen: 1 AGH 31/09
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2009:1218.1AGH31.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen außer¬gerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin.
Der Gegenstandswert wird auf 50.000,-- € festgesetzt.
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