Anwaltsgerichtshof NRW, 2010-01-22, 1 AGH 12/09

1 AGH 12/09Übriges Gericht22.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 12/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-01-22

Aktenzeichen: 1 AGH 12/09

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2010:0122.1AGH12.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin werden dem Antragsteller auferlegt.

Der Gegenstandswert wird auf 50.000,- € festgesetzt.

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