Anwaltsgerichtshof NRW, 2010-01-22, 1 AGH 81/09

1 AGH 81/09Übriges Gericht22.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 81/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-22

Aktenzeichen: 1 AGH 81/09

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2010:0122.1AGH81.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

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