Anwaltsgerichtshof NRW, 2010-02-19, 1 AGH 83/09

1 AGH 83/09Übriges Gericht19.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 83/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-19

Aktenzeichen: 1 AGH 83/09

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2010:0219.1AGH83.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Gegenstandswert beträgt € 50.000,00.

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