1 AGH 83/09•Anwaltsgerichtshof NRW, 2010-02-19, 1 AGH 83/09
Anwaltsgerichtshof NRW, 2010-02-19, 1 AGH 83/09
1 AGH 83/09Übriges Gericht19.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 83/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-19
Aktenzeichen: 1 AGH 83/09
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2010:0219.1AGH83.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Der Gegenstandswert beträgt € 50.000,00.
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