2 AGH 32/09•Anwaltsgerichtshof NRW, 2010-06-04, 2 AGH 32/09
Anwaltsgerichtshof NRW, 2010-06-04, 2 AGH 32/09
2 AGH 32/09Übriges Gericht04.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 32/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-06-04
Aktenzeichen: 2 AGH 32/09
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2010:0604.2AGH32.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft E wird der Be-schluss des Anwaltsgerichtes für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer E vom 15.10.2009 (##########) aufgehoben.
Die Anschuldigungsschrift der Generalstaatsanwaltschaft E vom 10.12.2008 wird zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Anwaltsgericht für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer E eröffnet.
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