Anwaltsgerichtshof NRW, 2010-06-11, 1 AGH 85/09

1 AGH 85/09Übriges Gericht11.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 85/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-11

Aktenzeichen: 1 AGH 85/09

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2010:0611.1AGH85.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Geschäftswert wird auf. 50.000,00 EUR festgesetzt.

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