Anwaltsgerichtshof NRW, 2010-07-09, 1 AGH 33/10

1 AGH 33/10Übriges Gericht09.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 33/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-09

Aktenzeichen: 1 AGH 33/10

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2010:0709.1AGH33.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung

Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Gegenstandswert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

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