1 AGH 33/10•Anwaltsgerichtshof NRW, 2010-07-09, 1 AGH 33/10
Anwaltsgerichtshof NRW, 2010-07-09, 1 AGH 33/10
1 AGH 33/10Übriges Gericht09.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 33/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-09
Aktenzeichen: 1 AGH 33/10
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2010:0709.1AGH33.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung
Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Gegenstandswert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.
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