Anwaltsgerichtshof NRW, 2010-09-24, 1 AGH 57/10

1 AGH 57/10Übriges Gericht24.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 57/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-24

Aktenzeichen: 1 AGH 57/10

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2010:0924.1AGH57.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

  3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann

die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages ab­wenden.

  1. Der Streitwert wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.

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