1 AGH 57/10•Anwaltsgerichtshof NRW, 2010-09-24, 1 AGH 57/10
Anwaltsgerichtshof NRW, 2010-09-24, 1 AGH 57/10
1 AGH 57/10Übriges Gericht24.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 57/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-24
Aktenzeichen: 1 AGH 57/10
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2010:0924.1AGH57.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
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Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann
die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden.
- Der Streitwert wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.
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