1 AGH 63/10•Anwaltsgerichtshof NRW, 2010-09-24, 1 AGH 63/10
Anwaltsgerichtshof NRW, 2010-09-24, 1 AGH 63/10
1 AGH 63/10Übriges Gericht24.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 63/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-24
Aktenzeichen: 1 AGH 63/10
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2010:0924.1AGH63.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Der Wiedereinsetzungsantrag wird zurückgewiesen.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherbeitsleistungen in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicbt die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Gegenstandswert beträgt € 50.000,00.
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