2 AGH 43/10•Anwaltsgerichtshof NRW, 2010-10-01, 2 AGH 43/10
Anwaltsgerichtshof NRW, 2010-10-01, 2 AGH 43/10
2 AGH 43/10Übriges Gericht01.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 43/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-01
Aktenzeichen: 2 AGH 43/10
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2010:1001.2AGH43.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
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Die Berufung des angeschuldigten Rechtsanwalts gegen das Urteil des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf vom 14.12.2009, -3 EV 348/07 - wird mit der Maßgabe verworfen, dass die verhängte Geldbuße auf Euro 3.000,00 ermäßigt wird.
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Die Kosten der Berufung werden dem angeschuldigten Rechtsanwalt auferlegt.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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