Anwaltsgerichtshof NRW, 2010-11-19, 1 AGH 29/10

1 AGH 29/10Übriges Gericht19.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 29/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-19

Aktenzeichen: 1 AGH 29/10

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2010:1119.1AGH29.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelas-sen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % der jeweils vollstreckbaren Beträge ab-zuwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % der zu vollstreckenden Beträge leistet.

Der Streitwert wird auf. 50.000,00 EUR festgesetzt.

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