1 AGH 29/10•Anwaltsgerichtshof NRW, 2010-11-19, 1 AGH 29/10
Anwaltsgerichtshof NRW, 2010-11-19, 1 AGH 29/10
1 AGH 29/10Übriges Gericht19.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 29/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-19
Aktenzeichen: 1 AGH 29/10
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2010:1119.1AGH29.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelas-sen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % der jeweils vollstreckbaren Beträge ab-zuwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % der zu vollstreckenden Beträge leistet.
Der Streitwert wird auf. 50.000,00 EUR festgesetzt.
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