1 AGH 69/10•Anwaltsgerichtshof NRW, 2011-01-21, 1 AGH 69/10
Anwaltsgerichtshof NRW, 2011-01-21, 1 AGH 69/10
1 AGH 69/10Übriges Gericht21.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 69/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-01-21
Aktenzeichen: 1 AGH 69/10
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2011:0121.1AGH69.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Beträge abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der zu vollstreckenden Beträge leistet.
Der Streitwert wird auf. 50.000,00 EUR festgesetzt.
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