1 AGH 75/10•Anwaltsgerichtshof NRW, 2011-01-21, 1 AGH 75/10
Anwaltsgerichtshof NRW, 2011-01-21, 1 AGH 75/10
1 AGH 75/10Übriges Gericht21.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 75/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-01-21
Aktenzeichen: 1 AGH 75/10
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2011:0121.1AGH75.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
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Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
4.Der Gegenstandswert wird auf € 50.000,00 festgsetzt.
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