Anwaltsgerichtshof NRW, 2011-01-21, 1 AGH 75/10

1 AGH 75/10Übriges Gericht21.01.2011

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 75/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-01-21

Aktenzeichen: 1 AGH 75/10

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2011:0121.1AGH75.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

  3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

4.Der Gegenstandswert wird auf € 50.000,00 festgsetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.