1 AGH 90/10•Anwaltsgerichtshof NRW, 2011-02-18, 1 AGH 90/10
Anwaltsgerichtshof NRW, 2011-02-18, 1 AGH 90/10
1 AGH 90/10Übriges Gericht18.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 90/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-18
Aktenzeichen: 1 AGH 90/10
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2011:0218.1AGH90.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
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Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Der Geschäftswert wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.
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