Anwaltsgerichtshof NRW, 2011-04-01, 2 AGH 50/10

2 AGH 50/10Übriges Gericht01.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 50/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-01

Aktenzeichen: 2 AGH 50/10

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2011:0401.2AGH50.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages ab-zuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicher-heit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Geschäftswert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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