2 AGH 50/10•Anwaltsgerichtshof NRW, 2011-04-01, 2 AGH 50/10
Anwaltsgerichtshof NRW, 2011-04-01, 2 AGH 50/10
2 AGH 50/10Übriges Gericht01.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 50/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-01
Aktenzeichen: 2 AGH 50/10
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2011:0401.2AGH50.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages ab-zuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicher-heit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Geschäftswert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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