1 AGH 27/11•Anwaltsgerichtshof NRW, 2011-07-15, 1 AGH 27/11
Anwaltsgerichtshof NRW, 2011-07-15, 1 AGH 27/11
1 AGH 27/11Übriges Gericht15.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 27/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-15
Aktenzeichen: 1 AGH 27/11
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2011:0715.1AGH27.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Beträge abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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