1 AGH 56/11•Anwaltsgerichtshof NRW, 2012-01-20, 1 AGH 56/11
Anwaltsgerichtshof NRW, 2012-01-20, 1 AGH 56/11
1 AGH 56/11Übriges Gericht20.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 56/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-20
Aktenzeichen: 1 AGH 56/11
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2012:0120.1AGH56.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Geschäftswert wird auf 12.500,00 EUR festgesetzt.
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