Anwaltsgerichtshof NRW, 2012-04-27, 1 AGH 6/12

1 AGH 6/12Übriges Gericht27.04.2012

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 6/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-27

Aktenzeichen: 1 AGH 6/12

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2012:0427.1AGH6.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Be­klagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu voll­streckenden Betrages leistet.

Der Geschäftswert wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.

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