Anwaltsgerichtshof NRW, 2012-04-27, 1 AGH 67/11

1 AGH 67/11Übriges Gericht27.04.2012

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 67/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-27

Aktenzeichen: 1 AGH 67/11

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2012:0427.1AGH67.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Beträge abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % der zu vollstreckenden Beträge leistet.

  4. Der Gegenstandswert wird auf 50.000 Euro festgesetzt.

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