1 AGH 67/11•Anwaltsgerichtshof NRW, 2012-04-27, 1 AGH 67/11
Anwaltsgerichtshof NRW, 2012-04-27, 1 AGH 67/11
1 AGH 67/11Übriges Gericht27.04.2012
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 67/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-27
Aktenzeichen: 1 AGH 67/11
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2012:0427.1AGH67.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
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Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Beträge abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % der zu vollstreckenden Beträge leistet.
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Der Gegenstandswert wird auf 50.000 Euro festgesetzt.
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