Anwaltsgerichtshof NRW, 2012-06-29, 1 AGH 3/12

1 AGH 3/12Übriges Gericht29.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 3/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-29

Aktenzeichen: 1 AGH 3/12

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2012:0629.1AGH3.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 23.01.2012 wird aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachge-lassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Geschäftswert beträgt 12.500,00 Euro.

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