1 AGH 93/10•Anwaltsgerichtshof NRW, 2012-08-28, 1 AGH 93/10
Anwaltsgerichtshof NRW, 2012-08-28, 1 AGH 93/10
1 AGH 93/10Übriges Gericht28.08.2012
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 93/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-28
Aktenzeichen: 1 AGH 93/10
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2012:0828.1AGH93.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu voll-streckenden Betrages leistet.
Der Geschäftswert wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt .
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