Anwaltsgerichtshof NRW, 2012-08-28, 1 AGH 93/10

1 AGH 93/10Übriges Gericht28.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 93/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-28

Aktenzeichen: 1 AGH 93/10

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2012:0828.1AGH93.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu voll-streckenden Betrages leistet.

Der Geschäftswert wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt .

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