1 AGH 13/12•Anwaltsgerichtshof NRW, 2012-08-31, 1 AGH 13/12
Anwaltsgerichtshof NRW, 2012-08-31, 1 AGH 13/12
1 AGH 13/12Übriges Gericht31.08.2012
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 13/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-31
Aktenzeichen: 1 AGH 13/12
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2012:0831.1AGH13.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung durch 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Gegenstandswert beträgt Euro 50.000,00.
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