Anwaltsgerichtshof NRW, 2012-08-31, 1 AGH 15/12

1 AGH 15/12Übriges Gericht31.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 15/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-31

Aktenzeichen: 1 AGH 15/12

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2012:0831.1AGH15.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Gegenstandswert wird auf € 50.000,00 festgesetzt.

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