1 AGH 15/12•Anwaltsgerichtshof NRW, 2012-08-31, 1 AGH 15/12
Anwaltsgerichtshof NRW, 2012-08-31, 1 AGH 15/12
1 AGH 15/12Übriges Gericht31.08.2012
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 15/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-31
Aktenzeichen: 1 AGH 15/12
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2012:0831.1AGH15.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Gegenstandswert wird auf € 50.000,00 festgesetzt.
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