Anwaltsgerichtshof NRW, 2012-08-31, 1 AGH 16/12

1 AGH 16/12Übriges Gericht31.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 16/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-31

Aktenzeichen: 1 AGH 16/12

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2012:0831.1AGH16.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzu-wenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Gegenstandswert wird auf € 50.000,00 festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.