2 AGH 29/11•Anwaltsgerichtshof NRW, 2012-09-07, 2 AGH 29/11
Anwaltsgerichtshof NRW, 2012-09-07, 2 AGH 29/11
2 AGH 29/11Übriges Gericht07.09.2012
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 29/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-07
Aktenzeichen: 2 AGH 29/11
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2012:0907.2AGH29.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Tenor
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Der belehrende Hinweis der Rechtsanwaltskammer Hamm vom 27.10.2011 wird aufgehoben.
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Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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Die Berufung wird zugelassen.
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Der Gegenstandswert wird auf 5.000,-- € festgesetzt.
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