Anwaltsgerichtshof NRW, 2013-02-15, 1 AGH 45/11

1 AGH 45/11Übriges Gericht15.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 45/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-15

Aktenzeichen: 1 AGH 45/11

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2013:0215.1AGH45.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

  3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von gleicher Höhe leistet.

  4. Der Geschäftswert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

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