1 AGH 20/13•Anwaltsgerichtshof NRW, 2013-09-13, 1 AGH 20/13
Anwaltsgerichtshof NRW, 2013-09-13, 1 AGH 20/13
1 AGH 20/13Übriges Gericht13.09.2013
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 20/13 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-13
Aktenzeichen: 1 AGH 20/13
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2013:0913.1AGH20.13.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Geschäftswert wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.
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