1 AGH 11/13•Anwaltsgerichtshof NRW, 2013-09-27, 1 AGH 11/13
Anwaltsgerichtshof NRW, 2013-09-27, 1 AGH 11/13
1 AGH 11/13Übriges Gericht27.09.2013
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 11/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-27
Aktenzeichen: 1 AGH 11/13
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2013:0927.1AGH11.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
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Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe gleicher Höhe leistet.
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Der Geschäftswert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.
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