Anwaltsgerichtshof NRW, 2013-09-27, 1 AGH 11/13

1 AGH 11/13Übriges Gericht27.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 11/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-09-27

Aktenzeichen: 1 AGH 11/13

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2013:0927.1AGH11.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

  3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe gleicher Höhe leistet.

  4. Der Geschäftswert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

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