2 AGH 26/12•Anwaltsgerichtshof NRW, 2013-11-08, 2 AGH 26/12
Anwaltsgerichtshof NRW, 2013-11-08, 2 AGH 26/12
2 AGH 26/12Übriges Gericht08.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 26/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-08
Aktenzeichen: 2 AGH 26/12
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2013:1108.2AGH26.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
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Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung duch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Die Berufung wird nicht zugelassen.
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Der Geschäftswert wird auf EUR 25.000,00 festgesetzt.
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