1 AGH 26/13•Anwaltsgerichtshof NRW, 2013-11-22, 1 AGH 26/13
Anwaltsgerichtshof NRW, 2013-11-22, 1 AGH 26/13
1 AGH 26/13Übriges Gericht22.11.2013
Regest
Zum Widerruf einer Fachanwaltbezeichnung bei (nur) teilweiser Nichterfüllung einer Fortbildungsverpflichtung.
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 26/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-22
Aktenzeichen: 1 AGH 26/13
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2013:1122.1AGH26.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Normen: BRAO § 43 c Abs. 4 S. 2; FAO § 15
Leitsätze
Zum Widerruf einer Fachanwaltbezeichnung bei (nur) teilweiser Nichterfüllung einer Fortbildungsverpflichtung.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Geschäftswert wird auf 12.500,00 EUR festgesetzt.
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