Anwaltsgerichtshof NRW, 2013-11-22, 1 AGH 26/13

1 AGH 26/13Übriges Gericht22.11.2013

Regest

Zum Widerruf einer Fachanwaltbezeichnung bei (nur) teilweiser Nichterfüllung einer Fortbildungsverpflichtung.

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 26/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-22

Aktenzeichen: 1 AGH 26/13

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2013:1122.1AGH26.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Normen: BRAO § 43 c Abs. 4 S. 2; FAO § 15

Leitsätze

Zum Widerruf einer Fachanwaltbezeichnung bei (nur) teilweiser Nichterfüllung einer Fortbildungsverpflichtung.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Geschäftswert wird auf 12.500,00 EUR festgesetzt.

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