1 AGH 8/14•Anwaltsgerichtshof NRW, 2014-05-09, 1 AGH 8/14
Anwaltsgerichtshof NRW, 2014-05-09, 1 AGH 8/14
1 AGH 8/14Übriges Gericht09.05.2014
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 8/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-05-09
Aktenzeichen: 1 AGH 8/14
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2014:0509.1AGH8.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: erste Senat des Anwaltsgerichtshofs
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
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Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durchSicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbarenBetrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor derVollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Der Geschäftswert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.
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