1 AGH 14/14•Anwaltsgerichtshof NRW, 2014-08-29, 1 AGH 14/14
Anwaltsgerichtshof NRW, 2014-08-29, 1 AGH 14/14
1 AGH 14/14Übriges Gericht29.08.2014
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 14/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-29
Aktenzeichen: 1 AGH 14/14
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2014:0829.1AGH14.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf € 50.000,00 festgesetzt.
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