Anwaltsgerichtshof NRW, 2014-08-29, 1 AGH 14/14

1 AGH 14/14Übriges Gericht29.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 14/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-08-29

Aktenzeichen: 1 AGH 14/14

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2014:0829.1AGH14.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf € 50.000,00 festgesetzt.

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