2 AGH 8/14•Anwaltsgerichtshof NRW, 2014-09-05, 2 AGH 8/14
Anwaltsgerichtshof NRW, 2014-09-05, 2 AGH 8/14
2 AGH 8/14Übriges Gericht05.09.2014
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 8/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-09-05
Aktenzeichen: 2 AGH 8/14
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2014:0905.2AGH8.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Tenor
Die Berufung des angeschuldigten Rechtsanwalts gegen das Urteil
der 2. Kammer des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwalts-
kammer Düsseldorf vom 17.03.2014 wird verworfen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Angeschuldigte zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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