1 AGH 10/14•Anwaltsgerichtshof NRW, 2014-09-12, 1 AGH 10/14
Anwaltsgerichtshof NRW, 2014-09-12, 1 AGH 10/14
1 AGH 10/14Übriges Gericht12.09.2014
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 10/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-09-12
Aktenzeichen: 1 AGH 10/14
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2014:0912.1AGH10.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
4. Der Geschäftswert wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.
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