1 AGH 20/14•Anwaltsgerichtshof NRW, 2014-09-12, 1 AGH 20/14
Anwaltsgerichtshof NRW, 2014-09-12, 1 AGH 20/14
1 AGH 20/14Übriges Gericht12.09.2014
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 20/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-09-12
Aktenzeichen: 1 AGH 20/14
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2014:0912.1AGH20.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: erste Senat des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
4. Der Geschäftswert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.
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