1 AGH 24/14•Anwaltsgerichtshof NRW, 2014-09-12, 1 AGH 24/14
Anwaltsgerichtshof NRW, 2014-09-12, 1 AGH 24/14
1 AGH 24/14Übriges Gericht12.09.2014
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 24/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-09-12
Aktenzeichen: 1 AGH 24/14
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2014:0912.1AGH24.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
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Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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