1 AGH 31/14•Anwaltsgerichtshof NRW, 2014-12-12, 1 AGH 31/14
Anwaltsgerichtshof NRW, 2014-12-12, 1 AGH 31/14
1 AGH 31/14Übriges Gericht12.12.2014
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 31/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-12-12
Aktenzeichen: 1 AGH 31/14
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2014:1212.1AGH31.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
4. Der Gegenstandswert wird auf € 50.000,00 festgesetzt.
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