1 AGH 39/14•Anwaltsgerichtshof NRW, 2015-01-23, 1 AGH 39/14
Anwaltsgerichtshof NRW, 2015-01-23, 1 AGH 39/14
1 AGH 39/14Übriges Gericht23.01.2015
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 39/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-01-23
Aktenzeichen: 1 AGH 39/14
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2015:0123.1AGH39.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicher- heitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages ab- zuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Geschäftswert wird auf € 50.000,00 festgesetzt.
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