1 AGH 42/14•Anwaltsgerichtshof NRW, 2015-02-20, 1 AGH 42/14
Anwaltsgerichtshof NRW, 2015-02-20, 1 AGH 42/14
1 AGH 42/14Übriges Gericht20.02.2015
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 42/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-02-20
Aktenzeichen: 1 AGH 42/14
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2015:0220.1AGH42.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
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Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Der Geschäftswert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.
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