1 AGH 32/14•Anwaltsgerichtshof NRW, 2015-04-30, 1 AGH 32/14
Anwaltsgerichtshof NRW, 2015-04-30, 1 AGH 32/14
1 AGH 32/14Übriges Gericht30.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 32/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-04-30
Aktenzeichen: 1 AGH 32/14
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2015:0430.1AGH32.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Tenor
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Das erledigte Verfahren auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und das erledigte Klageverfahren werden eingestellt.
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Die Kosten des Rechtsstreits (Klage und vorläufiger Rechtsschutz) trägt die Klägerin.
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Der Streitwert für das Klageverfahren wird auf 50.000,00 Euro, der Streitwert für den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung auf 12.500 Euro festgesetzt.
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