Anwaltsgerichtshof NRW, 2015-04-30, 1 AGH 32/14

1 AGH 32/14Übriges Gericht30.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 32/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-04-30

Aktenzeichen: 1 AGH 32/14

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2015:0430.1AGH32.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Tenor

  1. Das erledigte Verfahren auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und das erledigte Klageverfahren werden eingestellt.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits (Klage und vorläufiger Rechtsschutz) trägt die Klägerin.

  3. Der Streitwert für das Klageverfahren wird auf 50.000,00 Euro, der Streitwert für den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung auf 12.500 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.