Anwaltsgerichtshof NRW, 2015-05-08, 1 AGH 5/15

1 AGH 5/15Übriges Gericht08.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 5/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-05-08

Aktenzeichen: 1 AGH 5/15

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2015:0508.1AGH5.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt

nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %

des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der

Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags

leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

Der Streitwert wird auf 189,00 EUR festgesetzt.

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