1 AGH 5/15•Anwaltsgerichtshof NRW, 2015-05-08, 1 AGH 5/15
Anwaltsgerichtshof NRW, 2015-05-08, 1 AGH 5/15
1 AGH 5/15Übriges Gericht08.05.2015
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 5/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-05-08
Aktenzeichen: 1 AGH 5/15
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2015:0508.1AGH5.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt
nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %
des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der
Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags
leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
Der Streitwert wird auf 189,00 EUR festgesetzt.
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