Anwaltsgerichtshof NRW, 2015-05-29, 1 AGH 14/15

1 AGH 14/15Übriges Gericht29.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 14/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-05-29

Aktenzeichen: 1 AGH 14/15

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2015:0529.1AGH14.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

Der Gegenstandswert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

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