1 AGH 16/15•Anwaltsgerichtshof NRW, 2015-05-29, 1 AGH 16/15
Anwaltsgerichtshof NRW, 2015-05-29, 1 AGH 16/15
1 AGH 16/15Übriges Gericht29.05.2015
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 16/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-05-29
Aktenzeichen: 1 AGH 16/15
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2015:0529.1AGH16.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
Der Gegenstandswert wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.