1 AGH 3/15•Anwaltsgerichtshof NRW, 2015-05-29, 1 AGH 3/15
Anwaltsgerichtshof NRW, 2015-05-29, 1 AGH 3/15
1 AGH 3/15Übriges Gericht29.05.2015
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 3/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-05-29
Aktenzeichen: 1 AGH 3/15
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2015:0529.1AGH3.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
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Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Der Streitwert wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.
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